Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.04.1952

Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,117
BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52 (https://dejure.org/1952,117)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1952 - III ZA 51/52 (https://dejure.org/1952,117)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1952 - III ZA 51/52 (https://dejure.org/1952,117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 62
  • NJW 1952, 1215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50

    Unwirksame Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52
    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 5. Juli 1951 (BGHZ 2, 396 [398]) ausgeführt, dass die Beschränkung in der Zulassung der Revision den Zweck habe, von dem Revisionsgericht alle nicht unbedingt im Interesse der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung notwendige Arbeit fernzuhalten.
  • BGH, 17.04.1952 - III ZR 182/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52
    Wie der Senat schon im Urteil vom 17. April 1952 - III in ZR 182/51 - (NJW 1952, 786) ausgesprochen hat, wirkt die Zulassung nicht zugunsten eines von dieser Rechtsfrage nicht betroffenen Streitgenossen, sie wirkt noch weniger zugunsten des Gegners, zu dessen Gunsten die Rechtsfrage entschieden ist und der das Urteil aus einem völlig anderen Grunde anzugreifen beabsichtigt.
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Zwar hätte das Berufungsgericht die Zulassung der Revision auf die Beklagten beschränken können, nachdem es die von ihm als zulassungsrelevant angesehene Rechtsfragen der Verjährung und des Fristablaufs nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz ausschließlich zu deren Ungunsten entschieden hat (vgl. BGHZ 7, 62, 63; 130, 50, 59; MünchKomm-ZPO/Wenzel, Aktualisierungsband, § 543 Rdn. 33).
  • BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen

    Die Zulassung der Revision kann auf die Prozeßpartei beschränkt werden, zu deren Ungunsten die als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage entschieden worden ist (vgl. BGHZ 7, 62, 63; Zöller/Gummer ZPO 19. Aufl. § 546 Rdn. 44).
  • BGH, 23.06.2016 - IX ZR 158/15

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters: Wirksamkeit der Bestellung eines

    Die Zulassung wirkt in diesem Fall nicht zugunsten der gegnerischen Partei, die das Urteil aus einem völlig anderen Grund angreift (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1952 - III ZA 51/52, BGHZ 7, 62, 63 f; Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 320/02, NJW-RR 2004, 426 f; Beschluss vom 8. Mai 2012 - XI ZR 261/10, NJW 2012, 2446 Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1952 - IV ZR 156/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,866
BGH, 24.04.1952 - IV ZR 156/51 (https://dejure.org/1952,866)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1952 - IV ZR 156/51 (https://dejure.org/1952,866)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1952 - IV ZR 156/51 (https://dejure.org/1952,866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 1215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51

    Schwere Eheverfehlung. Zerrüttung

    Auszug aus BGH, 24.04.1952 - IV ZR 156/51
    Insoweit handelt es sich im wesentlichen um eine vom Tatrichter zu entscheidende Frage der tatsächlichen Würdigung (vgl. Warn 39, 152; BGH Urt vom 13. Dezember 1951 - IV ZR 44/51).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Aus § 33 FGG selbst kann diese nicht hergeleitet werden (BVerfG FamRZ 2009, 944 f.; 2004, 523 f. m.w.N.; BGH Urteil vom 24. April 1952 - IV ZR 156/51 - LM § 32 EheG Nr. 3; OLG Stuttgart OLGZ 1975, 132 ff.; Jansen/Briesemeister FGG 3. Aufl. § 12 Rdn. 89).
  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen

    Eine weitere sachverständige Erkenntnisquelle für die Entscheidung, ob bei dem Kläger eine seine Prozessfähigkeit ausschließende krankhafte Störung der Geistestätigkeit vorlag, stand dem Berufungsgericht nämlich nicht zur Verfügung, weil der Kläger sich mit der angeordneten Begutachtung nicht einverstanden erklärt hatte und eine Partei nicht verpflichtet ist, sich zur Feststellung ihrer Prozessfähigkeit sachverständig untersuchen zu lassen (vgl. Senat, Urteil vom 23. Februar 1990 - V ZR 188/88, NJW 1990, 1734, 1736 - insoweit nicht in BGHZ 110, 294 ff. abgedruckt; BGH, Urteile vom 24. April 1952 - IV ZR 156/51, NJW 1952, 1515; vom 9. Mai 1962 - IV ZR 4/62, NJW 1962, 1510, 1511; vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08, FamRZ 2010, 548 Rn. 9).
  • BGH, 09.05.1962 - IV ZR 4/62

    Rechtsmittel

    Es steht im Ergebnis im Einklang mit der allgemein anerkannten Rechtsprechung, nach der eine Partei, wie auch der Senat in seinem Urteil vom 24. April 1952 - LM Nr. 5 zu § 32 EheG = NJW 52, 1215 - mit näherer Begründung dargelegt hat, von den für das Entmündigungsverfahren geltenden Ausnahmevorschriften der §§ 654, 656 ZPO abgesehen, nicht gezwungen werden kann, sich auf ihren Geisteszustand untersuchen zu lassen (so jetzt auch Baumbach/Lauterbach, ZPO, 26. Aufl. Übersicht 3 A vor § 371).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95

    Drohung oder Anordnung der zwangsweisen Vorführung in einem Verfahren zur

    Da auch eine andere Rechtsgrundlage fehlt, bleibt es bei dem auch aus Art. 2 Abs. 2 GG folgenden Grundsatz, daß niemand gezwungen werden kann, sich gegen seinen Willen von einem Arzt untersuchen zu lassen (BGH NJW 1952, 1215; BayObLG FamRZ 1987, 87/88; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 40a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht